§ 1 W-EVFR

W-EVFR - Ehrenzeichen für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Für 25jährige und 40jährige eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Wiener Feuerwehr- und Rettungswesens wird ein Ehrenzeichen geschaffen.

(2) Das Ehrenzeichen führt den Namen „Medaille für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen". Es wird in gesonderter Ausstattung für eine 25jährige und für eine 40jährige verdienstvolle Betätigung auf diesem Gebiete verliehen.

In Kraft seit 18.01.1953 bis 31.12.9999
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