Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Das Ehrenzeichen wird durch die Wiener Landesregierung verliehen. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt. Die Medaillen gehen in das Eigentum der Ausgezeichneten über.
In Kraft seit 18.01.1953 bis 31.12.9999
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