§ 5 W-ET 13 GNNLT In-Kraft-Treten

W-ET 13 GNNLT - Erklärung von Teilen des 13. Wiener Gemeindebezirkes zum Naturschutzgebiet (Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Erklärung von Teilen des 13. Wiener Gemeindebezirkes zum Naturschutzgebiet (Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten), LGBl. für Wien Nr. 2/1998, außer Kraft.

In Kraft seit 29.11.2008 bis 31.12.9999
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