(1) Ziele der Unterschutzstellung der Zonen A. Wienerwald und C. Hermesvilla – Park des Naturschutzgebietes Lainzer Tiergarten sind die Erhaltung und Förderung des hohen naturschutzfachlichen Wertes durch:
1. | die Erhaltung und Förderung der naturnahen historisch bedeutsamen Landschaftsgestalt und des weitgehend intakten Landschaftshaushaltes, wobei die Bewirtschaftung der Wiesen und Wälder so durchzuführen ist, dass dieses Ziel erreicht werden kann, | |||||||||
2. | die Erhaltung und Förderung der Lebensräume und der Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der auf Grund der Wiener Naturschutzverordnung, LGBl. für Wien Nr. 5/2000 in der geltenden Fassung streng geschützten und geschützten Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten und | |||||||||
3. | die Erhaltung und Förderung von Naturerlebnissen zu Bildungs- und Erholungszwecken, | |||||||||
4. | die Durchführung des Wildtiermanagements derart, dass keine Beeinträchtigung des in § 2 genannten Schutzzweckes oder der in § 3 genannten Ziele erfolgt. Das Wildtiermanagement dient nicht der Gewinnung von Trophäen, | |||||||||
5. | die Methoden der Wildbestandsregulation sollen so schonend wie möglich im Sinne einer „Ultima Ratio“-Jagd erfolgen. |
(2) Ziele in der Zone B. Naturdenkmal Johannser Kogel, die zugleich auch Kernzone des Biosphärenparks Wienerwald ist, sind:
1. | die Erhaltung der weitgehenden Ursprünglichkeit des Gebietes durch das Unterlassen forstlicher Eingriffe, | |||||||||
2. | die Erhaltung des eingezäunten Gebietes als schalenwildfreier Bereich bis zur Erreichung einer an die Tragfähigkeit des Lebensraumes angepassten Wilddichte, | |||||||||
3. | die Durchführung des Wildtiermanagements derart, dass keine Beeinträchtigung des in § 2 genannten Schutzzweckes oder der in § 3 genannten Ziele erfolgt. Das Wildtiermanagement dient nicht der Gewinnung von Trophäen, | |||||||||
4. | die Methoden der Wildbestandsregulation sollen so schonend wie möglich im Sinne einer „Ultima Ratio“-Jagd erfolgen, | |||||||||
5. | die Ermöglichung von Naturerlebnissen zu Bildungszwecken. |
(3) Ziele in der Zone C. Hermesvilla – Park sind neben den in Abs. 1 aufgelisteten Zielsetzungen
1. | die Erhaltung der historisch bedeutsamen Kulturlandschaft, insbesondere der historischen Gebäude und der dazugehörenden historischen Parkanlage, | |||||||||
2. | die Stärkung des Bewusstseins der Bevölkerung für die historisch bedeutsame Kulturlandschaft, Biodiversität, biologische und regionale Wirtschaftsweise und der Funktionsweise und Ökosystemleistungen der Lebensräume, insbesondere mittels Informations- und Bildungsangeboten. |
(4) Ziele in der Zone D. Verwaltungszone I sind:
1. | der Betrieb von technischen Ver- und Entsorgungseinrichtungen, | |||||||||
2. | die Lagerung von für den Betrieb des Lainzer Tiergartens und seiner Einrichtungen notwendigem Material, | |||||||||
3. | die Erhaltung der Gebäude als Stützpunkt für die mit Aufgaben der Verwaltung betrauten Organe, | |||||||||
4. | der Betrieb von Einrichtungen für Besucherinnen und Besucher, | |||||||||
5. | die Durchführung von Fütterungen inklusive der Lagerung von Futtermitteln bis zur Erreichung einer an die Tragfähigkeit des Lebensraumes angepassten Wilddichte. Ab Erreichen dieser Wilddichte ist ausschließlich eine Notzeitfütterung erlaubt, | |||||||||
6. | die Durchführung von dauerhaften Kirrungen im Rahmen des Wildtiermanagements, | |||||||||
7. | der Betrieb von Wasserversorgungseinrichtungen. |
(5) Ziele in der Zone D. in der Verwaltungszone II sind:
1. | die Erhaltung der historischen baulichen Anlagen, | |||||||||
2. | die Erhaltung der historischen Parkanlage, | |||||||||
3. | der Betrieb des Museums in der Hermesvilla. |
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