(1) Die in dem eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan mit einer ununterbrochenen schwarzen Linie umgrenzten Teile des 13. Wiener Gemeindebezirkes werden zum Naturschutzgebiet erklärt.
(2) Das Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten besteht entsprechend der unterschiedlichen Färbung im Plan aus den Zonen:
A. Wienerwald,
B. Naturdenkmal Johannser Kogel,
C. Hermesvilla – Park und
D. Verwaltungszone I und II.
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