Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Dieses Gesetz ist in seiner Stammfassung am 4. März 1998 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist das Gesetz betreffend den Grunderwerb durch Ausländer in Wien (Ausländer-Grunderwerbsgesetz), LGBl. Nr. 33/1967, außer Kraft getreten.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 7 W-AGWG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 W-AGWG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 7 W-AGWG