§ 7 W-AGWG

W-AGWG - Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Dieses Gesetz ist in seiner Stammfassung am 4. März 1998 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist das Gesetz betreffend den Grunderwerb durch Ausländer in Wien (Ausländer-Grunderwerbsgesetz), LGBl. Nr. 33/1967, außer Kraft getreten.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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