§ 6a W-AGWG

W-AGWG - Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Soweit personenbezogene Bezeichnungen in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist jeweils die geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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