Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.03.2025
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig tritt die VwGH-Aufwandersatzverordnung 2008, BGBl. II Nr. 455/2008, außer Kraft.Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig tritt die VwGH-Aufwandersatzverordnung 2008, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 455 aus 2008,, außer Kraft.
(2)Absatz 2Die §§ 3 und 4 und die neue Paragraphenbezeichnung des bisherigen § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 8/2014 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.Die Paragraphen 3 und 4 und die neue Paragraphenbezeichnung des bisherigen Paragraph 3, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 8 aus 2014, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.
In Kraft seit 18.01.2014 bis 31.12.9999
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