Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Dieses Bundesgesetz regelt die Entschädigung von Verkehrsopfern, die Schadenersatzansprüche nicht oder nur unter erschwerten Umständen gegen einen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer geltend machen können.
In Kraft seit 01.07.2007 bis 31.12.9999
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