Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
Paragraph 3,
(Anm.: aufgehoben durch den Verfassungsgerichtshof, BGBl. Nr. 69/1965) Anmerkung, aufgehoben durch den Verfassungsgerichtshof, Bundesgesetzblatt Nr. 69 aus 1965,)
In Kraft seit 14.04.1965 bis 31.12.9999
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