Vereinsgesetz 2002 (VerG) Fundstelle

VerG - Vereinsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.02.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2025
  3. § 0 gültig von 01.01.2022 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 211/2021
  4. § 0 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018
  5. § 0 gültig von 01.01.2012 bis 24.05.2018
  6. § 0 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2011

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 

1. Verein

§ 

2. Gründung des Vereins

§ 

3. Statuten

§ 

4. Name, Sitz

§ 

5. Organe, Prüfer

§ 

6. Geschäftsführung, Vertretung

§ 

7. Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Vereinsbeschlüssen

§ 

8. Streitschlichtung

§ 

9. Vereinsbehörden, Verfahren

§ 10.

Vereinsversammlungen

(Anm.: § 30a.

Umwandlung eines Vereins in eine Genossenschaft)

2. Abschnitt
Entstehung des Vereins

§ 11.

Anzeige der Vereinserrichtung

§ 12.

Erklärung, dass die Vereinsgründung nicht gestattet ist

§ 13.

Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit

§ 14.

Änderung der Statuten, der organschaftlichen Vertreter und der Vereinsanschrift

3. Abschnitt
Vereinsregister und Datenverarbeitung

§ 15.

Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

§ 16.

Lokales Vereinsregister

§ 17.

Erteilung von Auskünften aus dem Lokalen Vereinsregister

§ 18.

Zentrales Vereinsregister

§ 19.

Erteilung von Auskünften aus dem Zentralen Vereinsregister

§ 19a.

Übermittlung personenbezogener Daten

4. Abschnitt
Vereinsgebarung

§ 20.

Informationspflicht

§ 21.

Rechnungslegung

§ 22.

Qualifizierte Rechnungslegung für große Vereine

5. Abschnitt
Haftung

§ 23.

Haftung für Verbindlichkeiten des Vereins

§ 24.

Haftung von Organwaltern und Rechnungsprüfern gegenüber dem Verein (Anm.: Haftung von Organwaltern und Rechnungsprüfern)

§ 25.

Geltendmachung von Ersatzansprüchen des Vereins

§ 26.

Verzicht auf Ersatzansprüche durch den Verein

6. Abschnitt
Beendigung des Vereins

§ 27.

Ende der Rechtspersönlichkeit

§ 28.

Freiwillige Auflösung

§ 29.

Behördliche Auflösung

§ 30.

Abwicklung, Nachabwicklung

7. Abschnitt
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 31.

Strafbestimmung

§ 32.

Verweisungen

§ 33.

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen

§ 34.

Vollziehung

In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 34 VerG