Art. 3 § 16 VbtG

VbtG - Verbotsgesetz 1947

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Verjährung der in diesem Verfassungsgesetz unter Strafe gestellten Handlungen beginnt frühestens mit dem 6. Juni 1945.

In Kraft seit 18.02.1947 bis 31.12.9999
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