§ 3 Vbg. VLLVBD

Vbg. VLLVBD - Verlauf der Landesgrenze zwischen dem Land Vorarlberg und der Bundesrepublik Deutschland

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Die Landesgrenze im Bodensee wird durch dieses Verfassungsgesetz nicht berührt.

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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