Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Die Grenze zwischen dem Land Vorarlberg und der Bundesrepublik Deutschland verläuft gleich wie die Grenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland in dem im § 2 Abs. 1 genannten Teil Bayern-Vorarlberg.
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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