Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Krankenhaus und Altersheim Au“ (Vbg. VLBGAA) Fundstelle (Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Krankenhaus und Altersheim Au“ ) - JUSLINE Österreich
Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Krankenhaus und Altersheim Au“ (Vbg. VLBGAA) Fundstelle
Vbg. VLBGAA - Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Krankenhaus und Altersheim Au“
Auf Grund des § 89 des Gemeindegesetzes, LGBl.Nr. 45/1965, wird verordnet:
In Kraft seit 20.09.1967 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Krankenhaus und Altersheim Au“ (Vbg. VLBGAA) Fundstelle
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Krankenhaus und Altersheim Au“ (Vbg. VLBGAA) Fundstelle selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Entscheidungen zu Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Krankenhaus und Altersheim Au“ (Vbg. VLBGAA) Fundstelle
Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
0 Diskussionen zu Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Krankenhaus und Altersheim Au“ (Vbg. VLBGAA) Fundstelle
Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Krankenhaus und Altersheim Au“ (Vbg. VLBGAA) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten.
Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
0 Kommentare zu Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Krankenhaus und Altersheim Au“ (Vbg. VLBGAA) Fundstelle