§ 5 Vbg. FVLLVTIG

Vbg. FVLLVTIG - Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der Grenzzeichen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1968 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 1 Abs. 1, 3 und 4 in der Fassung LGBl. Nr. 58/2009 treten am 1. Jänner 2010 in Kraft.Die Paragraphen eins, Absatz eins,, 3 und 4 in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2009, treten am 1. Jänner 2010 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3(Verfassungsbestimmung) Der § 1 Abs. 2 in der Fassung LGBl. Nr. 58/2009 tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Der Paragraph eins, Absatz 2, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2009, tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4Der § 1 Abs. 1 in der Fassung LGBl.Nr. 60/2023 tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft. Der Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung LGBl.Nr. 60/2023 tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
  5. (5)Absatz 5(Verfassungsbestimmung) Der § 1 Abs. 2 in der Fassung LGBl.Nr. 60/2023 tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Der Paragraph eins, Absatz 2, in der Fassung LGBl.Nr. 60/2023 tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 58/2009, 60/2023

In Kraft seit 13.12.2023 bis 31.12.9999
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