Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Für Art, Maßstab und Form der Pläne, die der Bauanzeige anzuschließen sind, gilt § 2 in Verbindung mit § 5 sinngemäß. Für die Baubeschreibung, die der Bauanzeige anzuschließen ist, gilt § 3 sinngemäß.
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