§ 11 Vbg. BEV

Vbg. BEV - Baueingabeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(2) Die Verordnung über eine Änderung der Baueingabeverordnung, LGBl. Nr. 84/2007, tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.

(3) Die Verordnung über eine Änderung der Baueingabeverordnung, LGBl. Nr. 85/2012, tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.

(4) Die Verordnung über eine Änderung der Baueingabeverordnung, LGBl.Nr. 92/2016, tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(5) Die Verordnung über eine Änderung der Baueingabeverordnung, LGBl.Nr. 68/2021, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 84/2007, 85/2012, 68/2021

In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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