Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Vertragslehrpersonen führen die Verwendungsbezeichnung Professorin oder Professor.
In Kraft seit 01.09.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 43 VBG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 43 VBG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 43 VBG