§ 43 VBG Verwendungsbezeichnung

Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2015 bis 31.12.9999

(1) Das Entlohnungsschema II L umfasstVertragslehrpersonen führen die Entlohnungsgruppen l ph, l 1, l 2a 2, l 2a 1, l 2b 1 und l 3Verwendungsbezeichnung Professorin oder Professor.

(2) § 40 Abs. 2 bis 5 ist auf die Einreihung in die Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II L anzuwenden.

Stand vor dem 31.08.2015

In Kraft vom 01.10.2007 bis 31.08.2015

(1) Das Entlohnungsschema II L umfasstVertragslehrpersonen führen die Entlohnungsgruppen l ph, l 1, l 2a 2, l 2a 1, l 2b 1 und l 3Verwendungsbezeichnung Professorin oder Professor.

(2) § 40 Abs. 2 bis 5 ist auf die Einreihung in die Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II L anzuwenden.

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