Login:
×
Eingeloggt bleiben
Login
Registrieren
-
Passwort vergessen?
Registrieren
Login
Menü öffnen/schließen
Menü
Sie sind nicht angemeldet.
Gesetze
Übersicht
Bundesgesetze
Landesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Meine Gesetze
Gesetzesaktualisierungen
Volltextsuche
Forum
Forum Recht
Gesetzeskommentare
Gesetzessammlungen
Abfrageservices
Übersicht
Grundbuch
Grundbuchabfrage
Urkundenabfrage
Grundbuch Praxiswissen
Grundbuchnummern suchen
Firmenbuch
Handelsregister
GISA
DSGVO Mustervorlagen
Preise
FAQ
Tools
Zinsrechner
Existenzminimumrechner
Grundbuchnummernsuche
Legal.Tech
Über Uns
Verlinkungsmöglichkeiten
Werben mit JUSLINE
Hilfe
Recht.Beobachten
Recht.Merken
Recht.Aktuell
A-S-O Tool
Release Notes
Credits
Alle
Dropdown: Gewählter Wert ist Alle
Bundesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Alle Gesetze
§ 29f VBG (Vertragsbedienstetengesetz 1948), Pflegefreistellung - JUSLINE Österreich
§ 29f VBG Pflegefreistellung
VBG - Vertragsbedienstetengesetz 1948
beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch Art. 3 Z 8,
BGBl. I Nr. 102/2018
)
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
0
Kommentare zu § 29f VBG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 29f VBG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Wie kommentiere ich?
Kommentar hinzufügen
Sofortabfrage
ohne
Anmeldung!
DSGVO Vorlagen
11,90 €
Grundbuchauszug
11,90 €
Urkunden, Kaufvertrag...
7,90 €
Firmenbuchauszug
11,90 €
Handelsregisterauszug
11,90 €
GISA
kostenlos
Zurück
Weiter
Jetzt Abfrage starten
0
Entscheidungen zu § 29f VBG
Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
0
Diskussionen zu § 29f VBG
Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 29f VBG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis VBG
Gesamte Rechtsvorschrift
Drucken
PDF herunterladen
Paragrafennavigation
§ 28 VBG Unterbrechung des Erholungsurlaubes und Verhinderung des Urlaubsantrittes
§ 28a VBG (weggefallen)
§ 28b VBG Ansprüche bei Beendigung des Dienstverhältnisses
§ 28c VBG (weggefallen)
§ 29 VBG Heimaturlaub
§ 29a VBG Sonderurlaub
§ 29b VBG Karenzurlaub
§ 29c VBG Berücksichtigung des Karenzurlaubes und der Karenz für zeitabhängige Rechte
§ 29d VBG Auswirkungen des Karenzurlaubes und der Karenz auf den Arbeitsplatz
§ 29e VBG Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
§ 29f VBG Pflegefreistellung
§ 29g VBG Dienstfreistellung für Gemeindemandatare
§ 29h VBG Außerdienststellung für bestimmte Gemeindemandatare
§ 29i VBG Dienstfreistellung wegen Ausübung eines Mandates im Nationalrat, im Bundesrat oder in einem Landtag und Außerdienststellung
§ 29j VBG Allgemeine Dienstfreistellung gegen Refundierung
§ 29k VBG Familienhospizfreistellung
§ 29l VBG Verhalten bei Gefahr, Sicherheitsvertrauenspersonen und Sicherheitsfachkräfte
§ 29m VBG Sonstige Rechte
§ 29n VBG IKT-Nutzung und Kontrollmaßnahmen
§ 29o VBG Frühkarenzurlaub
§ 29p VBG Dienstfreistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 29e VBG
§ 29g VBG
0 Kommentare zu § 29f VBG