§ 29f VBG

VBG - Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch Art. 3 Z 8, BGBl. I Nr. 102/2018)

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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