Anl. 1 VAG 2016

VAG 2016 - Versicherungsaufsichtsgesetz 2016

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Zu (§ 7 Abs. 4):

Einteilung der Versicherungszweige

1.

Unfall

a)

einmalige Leistungen

b)

wiederkehrende Leistungen

c)

kombinierte Leistungen

d)

Personenbeförderung

2.

Krankheit

a)

Taggeld

b)

Krankheitskosten

c)

kombinierte Leistungen

3.

Landfahrzeug-Kasko(ohne Schienenfahrzeuge)

Sämtliche Schäden an:

a)

Landkraftfahrzeugen

b)

Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb

4.

Schienenfahrzeug-Kasko

Sämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen

5.

Luftfahrzeug-Kasko

Sämtliche Schäden an Luftfahrzeugen

6.

See-, Binnensee- und Flussschiffahrt-Kasko

Sämtliche Schäden an:

a)

Flussschiffen

b)

Binnenseeschiffen

c)

Seeschiffen

7.

Transportgüter

Sämtliche Schäden an transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel

8.

Feuer und Elementarschäden

Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter Z 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch

a)

Feuer

b)

Explosion

c)

Sturm

d)

andere Elementarschäden außer Sturm

e)

Kernenergie

f)

Bodensenkungen und Erdrutsch

9.

Sonstige Sachschäden

Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Z 3 bis 7 fallen), die durch Hagel oder Frost sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Z 8 erfasst sind

10.

Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb

Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Landfahrzeugen mit eigenem Antrieb ergibt

11.

Luftfahrzeug-Haftpflicht

Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt

12.

See-, Binnensee- und Flussschiffahrt-Haftpflicht

Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Flussschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt

13.

Allgemeine Haftpflicht

Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter Z 10 bis 12 fallen

14.

Kredit

a)

allgemeine Zahlungsunfähigkeit

b)

Ausfuhrkredit

c)

Abzahlungsgeschäfte

d)

Hypothekardarlehen

e)

landwirtschaftliche Darlehen

15.

Kaution

a)

direkte Kaution

b)

indirekte Kaution

16.

Verschiedene finanzielle Verluste

a)

Berufsrisiken

b)

ungenügende Einkommen (allgemein)

c)

Schlechtwetter

d)

Gewinnausfall

e)

laufende Unkosten allgemeiner Art

f)

unvorhergesehene Geschäftsunkosten

g)

Wertverluste

h)

Miet- oder Einkommensausfall

i)

indirekte kommerzielle Verluste außer den bereits erwähnten

k)

nichtkommerzielle Geldverluste

l)

sonstige finanzielle Verluste

17.

Rechtsschutz

18.

Beistandsleistungen

zugunsten von Personen, die sich auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Schwierigkeiten befinden

19.

Leben (soweit nicht unter den Z 20 bis 22 erfasst)

20.

Heirats- und Geburtenversicherung

21.

Fondsgebundene und indexgebundene Lebensversicherung

22.

Tontinengeschäfte

23.

Rückversicherung

a)

Nicht-Lebensrückversicherung

b)

Lebensrückversicherung

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 VAG 2016


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 VAG 2016 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 VAG 2016


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 VAG 2016


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 VAG 2016 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis VAG 2016 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 99 VAG 2016
Anl. 2 VAG 2016