Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.03.2025
(1)Absatz einsMit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten das Versicherungsaufsichtsgesetz, BGBl. Nr. 569/1978 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 68/2015, und alle auf Grundlage dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten das Versicherungsaufsichtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1978, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2015,, und alle auf Grundlage dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.
(2)Absatz 2Soweit in anderen bundesgesetzlichen Vorschriften auf Bestimmungen verwiesen wird, die durch dieses Bundesgesetz aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 345 VAG 2016 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 345 VAG 2016