Art. 2 UrhG

UrhG - Urheberrechtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Mit diesem Bundesgesetz wird das Urheberrechtsgesetz an die Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, ABl. Nr. L 157 vom 30. 4. 2004, Seite 45, angepasst.

In Kraft seit 22.06.2006 bis 31.12.9999
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