Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Dieses Bundesgesetz ist auf Kreditinstitute, Pensionskassen, Versicherungsunternehmen, Wertpapierunternehmen und Finanzinstitute wie insbesondere Leasinggesellschaften nicht anzuwenden.
In Kraft seit 01.08.2010 bis 31.12.9999
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