§ 12 Unvg

Unvg - Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

In Kraft seit 24.06.1983 bis 31.12.9999
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