Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Die Universitäten sind juristische Personen des öffentlichen Rechts.
In Kraft seit 01.10.2002 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 4 UG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4 UG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 4 UG