Entscheidungsgründe: Mit Schreiben vom 08.07.2019 wandte sich XXXX , im Folgenden Beschwerdeführer (BF), an die Rektorin der XXXX , im Folgenden belangte Behörde, und begehrte unter dem
Betreff: "Auskunfts- und Rücksendeersuchen betreffend die Professur für XXXX " Auskunft nach den §§ 1-3 Auskunftspflichtgesetz (AuskPflG) des Bundes bzw. um Übersendung von Kopien der im Berufungsverfahren für die Professur XXXX an der Fakultät für XXXX eingeholten Gutachten betreffend seine Bewerbu... mehr lesen...