Die Universitäten erfüllen im Rahmen ihres Wirkungsbereichs folgende Aufgaben:
1. | Entwicklung der Wissenschaften (Forschung und Lehre), Entwicklung und Erschließung der Kunst sowie Lehre der Kunst; | |||||||||
2. | Bildung durch Wissenschaft und durch die Entwicklung und Erschließung der Künste; | |||||||||
3. | wissenschaftliche, künstlerische, künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung, Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die eine Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, sowie Ausbildung der künstlerischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten bis zur höchsten Stufe; | |||||||||
4. | Entwicklung und Förderung geeigneter Karrieremodelle für den höchstqualifizierten wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs; | |||||||||
5. | Weiterbildung, insbesondere der Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und von Pädagoginnen und Pädagogen; | |||||||||
6. | Koordinierung der wissenschaftlichen Forschung (Entwicklung und Erschließung der Künste) und der Lehre innerhalb der Universität; | |||||||||
7. | Unterstützung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie der Kunst; | |||||||||
8. | Unterstützung der Nutzung und Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in der Praxis und Unterstützung der gesellschaftlichen Einbindung von Ergebnissen der Entwicklung und Erschließung der Künste; | |||||||||
9. | Gleichstellung der Geschlechter sowie Frauenförderung; | |||||||||
10. | Pflege der Kontakte zu den Absolventinnen und Absolventen; | |||||||||
11. | Information der Öffentlichkeit über die Erfüllung der Aufgaben der Universitäten. |
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