§ 29 UnfUG Personalregelungen für Bundesbedienstete

UnfUG - Unfalluntersuchungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Beamte und Vertragsbedienstete der Bundesanstalt für Verkehr, die weder ausschließlich noch überwiegend Aufgaben besorgen, die in den Aufgabenbereich der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes gemäß § 2 fallen, sind mit 1. August 2017 in die Zentralstelle des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie versetzt.

In Kraft seit 01.08.2017 bis 31.12.9999
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