Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
Gehört das Schiff einer Reederei, so haften das Schiff und die Fracht den Schiffsgläubigern in gleicher Weise, als wenn das Schiff nur einem Reeder gehörte.
In Kraft seit 01.03.1939 bis 31.12.9999
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