Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Der Jahresabschluß hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen. Er ist klar und übersichtlich aufzustellen. Er hat dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
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