Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Der Jahresabschluß ist vom Unternehmer unter Beisetzung des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere unbeschränkt haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.
In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
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