Tierversuchsgesetz 2012 (TVG 2012) Fundstelle

TVG 2012 - Tierversuchsgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

BGBl. I Nr. 31/2018 (NR: GP XXVI RV 68 AB 105 S 21. BR: AB 9960 S. 879.)

BGBl. I Nr. 76/2020 (NR: GP XXVII RV 289 AB 309 S. 43. BR: AB 10407 S. 911.)

[CELEX-Nr.: 32010L0063]

Inhaltsverzeichnis

§

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Gegenstand

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Schweregrade

§ 4

Unzulässige Tierversuche

§ 5

Zulässige Zwecke von Tierversuchen

§ 6

Leitende Grundsätze

§ 7

Tötungsmethoden

§ 8

Betäubungsmethoden

§ 9

Erneute Verwendung von Tieren

§ 10

Freilassung von Tieren und private Unterbringung

§ 11

Abschluss von Tierversuchen

2. Abschnitt
Besondere Vorschriften für bestimmte Tierarten

§ 12

Gefährdete Tierarten

§ 13

Nichtmenschliche Primaten

§ 14

Wildlebende Tiere

§ 15

Speziell für die Verwendung in Tierversuchen gezüchtete Tiere

3. Abschnitt
Anforderungen an Züchter, Lieferanten und Verwender

§ 16

Genehmigung von Züchtern, Lieferanten und Verwendern

§ 17

Vorläufiger oder endgültiger Widerruf

§ 18

Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen

§ 19

Anforderungen an das Personal

§ 20

Tierärztliche Betreuung

§ 21

Tierschutzgremium

§ 22

Aufzeichnungen zu den Tieren

§ 23

Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten

§ 24

Kennzeichnung und Identifizierung von Hunden, Katzen und nichtmenschlichen Primaten

§ 25

Pflege und Unterbringung

4. Abschnitt
Anforderungen an Projekte

§ 26

Genehmigung von Projekten

§ 27

Genehmigung von Projektleiterinnen und Projektleitern

§ 28

Änderung, Erneuerung oder Widerruf einer Projektgenehmigung

§ 29

Projektbeurteilung

§ 30

Rückblickende Bewertung

§ 31

Information der Öffentlichkeit und Dokumentation

5. Abschnitt
Überwachung

§ 32

Kontrolle durch die zuständigen Behörden

§ 33

Überprüfung der Kontrollen

§ 34

Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen

6. Abschnitt
Organisation und Zusammenarbeit im Bereich des Tierversuchswesens

§ 35

Tierversuchskommission des Bundes

§ 36

Kommissionen

§ 37

Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission

§ 38

Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission zur Entwicklung alternativer Ansätze

7. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 39

Strafbestimmungen

§ 40

Arbeitnehmerschutz bei Verweigerung von Tierversuchen

§ 41

Umsetzungshinweis

§ 42

Übergangsbestimmungen

§ 43

Verordnungsermächtigungen

§ 44

In- und Außerkrafttreten

§ 45

Vollziehung

In Kraft seit 25.07.2020 bis 31.12.9999
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