§ 25d TKG 2003 (weggefallen)

TKG 2003 - Telekommunikationsgesetz 2003

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.11.2024
§ 25d TKG 2003 seit 31.10.2021 weggefallen.
In Kraft seit 01.11.2021 bis 31.12.9999
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1 Diskussion zu § 25d TKG 2003


Vertrag von 3 von zsuzsi57 zum § 25d TKG 2003

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Ich habe meine Tarif verlängert und eine neues Handy genommen. Jetzt habe ich 36 Monate Bindung.Ist das rechtlich richtig? mehr lesen...

§ 25d TKG 2003 | 0 Antworten | 1553 Aufrufe | 26.02.16

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