§ 21 TKG 2003 (weggefallen)

TKG 2003 - Telekommunikationsgesetz 2003

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.11.2024
§ 21 TKG 2003 seit 31.10.2021 weggefallen.
In Kraft seit 01.11.2021 bis 31.12.9999
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