Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 24 TGFG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 24 TGFG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 24 TGFG