Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982, LGBl. Nr. 60/1982, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 24/2011, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
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