§ 4 T-VSG 2017 Eigener Wirkungsbereich

T-VSG 2017 - Tiroler Vergnügungssteuergesetz 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
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