Umwelthaftungsgesetz - T-UHG, Tiroler (T-UHG) Fundstelle

T-UHG - Umwelthaftungsgesetz - T-UHG, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Gesetz vom 18. November 2009 über die Haftung bei Schäden an
geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen sowie für bestimmte
Schädigungen des Bodens (Tiroler Umwelthaftungsgesetz – T-UHG)

LGBl. Nr. 5/2010

Änderung

STF: LGBl. Nr. 5/2010 - Landtagsmaterialien: 565/09

LGBl. Nr. 150/2012 - Landtagsmaterialien: 559/12

LGBl. Nr. 130/2013 - Landtagsmaterialien: 388/13

LGBl. Nr. 26/2017 - Landtagsmaterialien: 624/16

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

§ 1

Ziel

§ 2

Anwendungsbereich

§ 3

Ausnahmen

§ 4

Begriffsbestimmungen

§ 5

Vermeidungstätigkeit

§ 6

Sanierungstätigkeit

§ 7

Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen

§ 8

Kosten der Vermeidungs- und Sanierungstätigkeit

§ 9

Behörde

§ 10

Grenzüberschreitende Umweltschäden

§ 11

Umweltbeschwerde

§ 12

Parteistellung

§ 13

Rechtsschutz

§ 14

Strafbestimmungen

§ 15

Verweisungen

§ 16

Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen, Umsetzung von Unionsrecht

Anhang 1

Kriterien zur Beurteilung der Erheblichkeit von Auswirkungen

Anhang 2

Tätigkeiten im Sinn des § 2 Abs. 1

Anhang 3

Sanierung von Umweltschäden im Sinn des § 4 Abs. 2 lit. a

Anhang 4

Sanierung von Umweltschäden im Sinn des § 4 Abs. 2 lit. b

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 22.01.2010 bis 31.12.9999
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