§ 2 T-LSOV

T-LSOV - Tiroler Landwirtschaftliche Schulorganisations-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die Fachrichtungen, die Bezeichnungen, die Organisationsformen, die Anzahl der Schulstufen und das Unterrichtsausmaß der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen werden wie folgt festgesetzt:

  1. a)Litera aDreistufige Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft:Bezeichnung: Landwirtschaftliche FachschuleOrganisationsform: ganzjährigSchulstufen: dreiUnterrichtsausmaß: im Höchstausmaß von 3996 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 1300
  2. b)Litera bDreistufige Fachschule der Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement:Bezeichnung: Fachschule für ländliches Betriebs- und HaushaltsmanagementOrganisationsform: ganzjährigSchulstufen: dreiUnterrichtsausmaß: im Höchstausmaß von 3996 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 1300
  3. c)Litera cDreistufige Fachschule der Fachrichtung Pferdewirtschaft:Bezeichnung: Fachschule für PferdewirtschaftOrganisationsform: ganzjährigSchulstufen: dreiUnterrichtsausmaß: im Höchstausmaß von 3996 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 1300
  4. d)Litera dZweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft:Bezeichnung: Landwirtschaftliche Fachschule für ErwachseneOrganisationsform: ganzjährigSchulstufen: zweiUnterrichtsausmaß: 780 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260
  5. e)Litera eZweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltungsmanagement:Bezeichnung: Fachschule für Erwachsene der Fachrichtung ländliches Betriebs- und HaushaltsmanagementOrganisationsform: ganzjährigSchulstufen: zweiUnterrichtsausmaß: 780 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260
  6. f)Litera fZweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Pferdewirtschaft:

         Bezeichnung: Fachschule für Erwachsene der Fachrichtung Pferdewirtschaft

         Organisationsform: ganzjährig

         Schulstufen: zwei
  1. g)Litera gZweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Forstwirtschaft:Bezeichnung: Forstwirtschaftliche Fachschule für ErwachseneOrganisationsform: ganzjährigSchulstufen: zweiUnterrichtsausmaß: 780 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260
  2. h)Litera hZweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Gartenbau:Bezeichnung: Gartenbaufachschule für ErwachseneOrganisationsform: ganzjährigSchulstufen: zweiUnterrichtsausmaß: 780 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260
In Kraft seit 01.09.2024 bis 31.12.9999
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