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Die Fachrichtungen, die Bezeichnungen, die Organisationsformen, die Anzahl der Schulstufen und das Unterrichtsausmaß der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen werden wie folgt festgesetzt:
a) | Dreistufige Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft: | |||||||||
Bezeichnung: Landwirtschaftliche Fachschule | ||||||||||
Organisationsform: ganzjährig | ||||||||||
Schulstufen: drei | ||||||||||
Unterrichtsausmaß: im Höchstausmaß von 3996 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 1300 | ||||||||||
b) | Dreistufige Fachschule der Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement: | |||||||||
Bezeichnung: Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement | ||||||||||
Organisationsform: ganzjährig | ||||||||||
Schulstufen: drei | ||||||||||
Unterrichtsausmaß: im Höchstausmaß von 3996 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 1300 | ||||||||||
c) | Dreistufige Fachschule der Fachrichtung Pferdewirtschaft: | |||||||||
Bezeichnung: Fachschule für Pferdewirtschaft | ||||||||||
Organisationsform: ganzjährig | ||||||||||
Schulstufen: drei | ||||||||||
Unterrichtsausmaß: im Höchstausmaß von 3996 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 1300 | ||||||||||
d) | Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft: | |||||||||
Bezeichnung: Landwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene | ||||||||||
Organisationsform: ganzjährig | ||||||||||
Schulstufen: zwei | ||||||||||
Unterrichtsausmaß: 620 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260 | ||||||||||
e) | Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltungsmanagement: | |||||||||
Bezeichnung: Fachschule für Erwachsene der Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement | ||||||||||
Organisationsform: ganzjährig | ||||||||||
Schulstufen: zwei | ||||||||||
Unterrichtsausmaß: 620 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260 | ||||||||||
f) | Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Forstwirtschaft: | |||||||||
Bezeichnung: Forstwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene | ||||||||||
Organisationsform: ganzjährig | ||||||||||
Schulstufen: zwei | ||||||||||
Unterrichtsausmaß: 680 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 320 | ||||||||||
g) | Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Gartenbau: | |||||||||
Bezeichnung: Gartenbaufachschule für Erwachsene | ||||||||||
Organisationsform: ganzjährig | ||||||||||
Schulstufen: zwei | ||||||||||
Unterrichtsausmaß: 920 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 360 |
Die Fachrichtungen, die Bezeichnungen, die Organisationsformen, die Anzahl der Schulstufen und das Unterrichtsausmaß der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen werden wie folgt festgesetzt:
a) | Dreistufige Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft: | |||||||||
Bezeichnung: Landwirtschaftliche Fachschule | ||||||||||
Organisationsform: ganzjährig | ||||||||||
Schulstufen: drei | ||||||||||
Unterrichtsausmaß: im Höchstausmaß von 3996 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 1300 | ||||||||||
b) | Dreistufige Fachschule der Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement: | |||||||||
Bezeichnung: Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement | ||||||||||
Organisationsform: ganzjährig | ||||||||||
Schulstufen: drei | ||||||||||
Unterrichtsausmaß: im Höchstausmaß von 3996 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 1300 | ||||||||||
c) | Dreistufige Fachschule der Fachrichtung Pferdewirtschaft: | |||||||||
Bezeichnung: Fachschule für Pferdewirtschaft | ||||||||||
Organisationsform: ganzjährig | ||||||||||
Schulstufen: drei | ||||||||||
Unterrichtsausmaß: im Höchstausmaß von 3996 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 1300 | ||||||||||
d) | Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft: | |||||||||
Bezeichnung: Landwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene | ||||||||||
Organisationsform: ganzjährig | ||||||||||
Schulstufen: zwei | ||||||||||
Unterrichtsausmaß: 620 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260 | ||||||||||
e) | Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltungsmanagement: | |||||||||
Bezeichnung: Fachschule für Erwachsene der Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement | ||||||||||
Organisationsform: ganzjährig | ||||||||||
Schulstufen: zwei | ||||||||||
Unterrichtsausmaß: 620 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260 | ||||||||||
f) | Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Forstwirtschaft: | |||||||||
Bezeichnung: Forstwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene | ||||||||||
Organisationsform: ganzjährig | ||||||||||
Schulstufen: zwei | ||||||||||
Unterrichtsausmaß: 680 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 320 | ||||||||||
g) | Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Gartenbau: | |||||||||
Bezeichnung: Gartenbaufachschule für Erwachsene | ||||||||||
Organisationsform: ganzjährig | ||||||||||
Schulstufen: zwei | ||||||||||
Unterrichtsausmaß: 920 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 360 |