§ 4 T-LSOV

T-LSOV - Tiroler Landwirtschaftliche Schulorganisations-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Die dreistufigen Fachschulen der Fachrichtung Landwirtschaft an den Landwirtschaftlichen Landeslehranstalten Imst, Lienz, Rotholz und St. Johann i. T.-Weitau sind selbstständige Fachschulen (Landwirtschaftliche Fachschulen Imst, Lienz, Rotholz und St. Johann i. T.-Weitau).

(2) Die dreistufige Fachschule der Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement Landeck-Perjen ist eine selbstständige Fachschule (Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement Landeck-Perjen).

In Kraft seit 01.09.2014 bis 31.12.9999
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