Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2007, Tiroler (T-FUGG) Fundstelle

T-FUGG - Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2007, Tiroler

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Gesetz vom 4. Juli 2007 über die Erhebung einer
Fleischuntersuchungsgebühr (Tiroler
Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2007)

LGBl. Nr. 54/2007

Änderung

STF: LGBl. Nr. 54/2007 - Landtagsmaterialien: 241/07

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2007, Tiroler (T-FUGG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2007, Tiroler (T-FUGG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2007, Tiroler (T-FUGG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2007, Tiroler (T-FUGG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2007, Tiroler (T-FUGG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis T-FUGG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 5 T-FUGG