§ 4 T-FischAG Bemessungsgrundlage

T-FischAG - Fischereiabgabegesetz, Tiroler

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Bei nicht verpachteten Fischereirevieren bildet der Pachtwert des Fischereireviers einschließlich der nach § 8 des Tiroler Fischereigesetzes 2002, LGBl. Nr. 54, in der jeweils geltenden Fassung zugewiesenen Fischwässer die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Abgabe. Bei der Ermittlung des Pachtwertes ist auf die fischereiwirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere auf die Lage und Größe des Fischereirevieres sowie die nach § 27 Abs. 4 des Tiroler Fischereigesetzes 2002 festgelegte Anzahl und festgelegten Arten an Fischereikarten Bedacht zu nehmen.

(2) Bei verpachteten Fischereirevieren bildet der für das jeweilige Kalenderjahr geschuldete Pachtzins die Bemessungsgrundlage. In die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind auch Pachtzinserhöhungen auf Grund von Wertsicherungen und Entgelte, die der Pächter dem Verpächter für Nebenleistungen im Zusammenhang mit der Ausübung der Fischerei zu entrichten hat, insbesondere Entgelte für die Benützung von Wegen, Fischereihütten, Stegen und dergleichen. Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 4 T-FischAG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4 T-FischAG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 4 T-FischAG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 4 T-FischAG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 4 T-FischAG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis T-FischAG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 3 T-FischAG
§ 5 T-FischAG