§ 1 T-EVTZ-G Anwendungsbereich

T-EVTZ-G - EVTZ-Gesetz, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Dieses Gesetz trifft die Regelungen, die für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), ABl. 2006 Nr. L 210, S. 19, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1302/2013, ABl. 2013 Nr. L 347, S. 303 (im Folgenden als EVTZ-Verordnung bezeichnet) erforderlich sind und in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen.

In Kraft seit 20.11.2014 bis 31.12.9999
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