(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juni 2001 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Campingplatzgesetz, LGBl. Nr. 69/1980, außer Kraft.
(3) Dieses Gesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG der Europäischen Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 2000/10/A).
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