§ 18 T-CG

T-CG - Campinggesetz 2001, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juni 2001 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Campingplatzgesetz, LGBl. Nr. 69/1980, außer Kraft.

(3) Dieses Gesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG der Europäischen Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 2000/10/A).

In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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