Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Dieses Gesetz tritt mit 1. März 1989 in Kraft.
In Kraft seit 01.03.1989 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 9 T-APG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 9 T-APG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 9 T-APG