Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. September 2016 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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