§ 1 StWUG Gegenstand

StWUG - Steiermärkisches Wohnunterstützungsgesetz – StWUG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Dieses Gesetz regelt die Gewährung von Landesförderungen als Maßnahme zur Unterstützung der Wohnversorgung. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses zu den Wohnkosten gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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